Hier können Sie Ihren Energieausweis selbst online erstellen:

Was hat es mit dem Energieausweis auf sich?          

                                   

Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) einen Energieausweis.
Denn die Kenndaten müssen bereits in der Verkaufsanzeige genannt werden.

Der Grund ist, dass Käufer und Neu-Mieter sich rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informieren können sollen.

Wer den Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig Kauf- oder Mietinteressenten vorlegt, kann mit einem Bußgeld zu

15.000 € bestraft werden.

Es gibt den Bedarfsaufweis und den Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung meist günstiger.
Er ist aber auch nicht so aussagekräftig. 


In der folgenden Tabelle sehen Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen:

 

Welchen Energieausweis benötige ich?

 

 

Anzahl Wohneinheiten + Baualter Wohngebäude

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

 

  • 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

X

 

 

  • 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt

X

X

 

  • 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

X

X

 

  • 5 und mehr Wohneinheiten

X

X

  • Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern und Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z.B. Ferienhäuser).

0

0

 

  • Hier den Energieausweis beantragen (Klick aufs Logo):